Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ziffer 1 Vertragsgegenstand

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge mit dem Unternehmen Webstorm Media („Auftragnehmer“) über die Konzeption und Kreation von Werbemitteln, Design- und Kommunikationslösungen („Kreativleistungen“) durch den Auftragnehmer. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden oder entgegenstehenden Regelungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen, sodass solche Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nur Vertragsbestandteil werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

b. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.

Ziffer 2 Auftragserteilung

a. Indem der Auftraggeber seinen Auftrag schriftlich oder elektronisch an den Auftragnehmer übermittelt, gibt er ein Angebot ab. Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers schriftlich per Brief oder per E-Mail annimmt (Auftragsbestätigung).

b. Die im Angebot vom Auftragnehmer genannten Preise und Honorare gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 30 Tage nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber.

c. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Annahme von Aufträgen, ganz oder teilweise, wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn eine Durchführung der Kreation unzumutbar ist (z.B. politische, weltanschauliche oder religiös extreme, diskriminierende , gegen den guten Geschmack oder die guten Sitten verstoßende oder Vertragspartner des Auftragnehmers herabwürdigende Werbung), gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt. Bei bereits zustande gekommenen Verträgen hat der Auftragnehmer für die vorgenannten Fälle ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Entstehen während der Abstimmung der Kreationsleistung wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Form der Werbung begründete rechtliche oder sittliche Bedenken gegen diese Werbung oder erweist sich die Werbung als unvereinbar mit der vorstehenden Regelung dieses Absatzes, ist Auftragnehmer berechtigt, die Kreativleistung unverzüglich zu beenden und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung anteilig entsprechend der bereits erbrachten Leistung zu erstatten.

d. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag oder des Vertrags selbst auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Vertragspartei. Der Auftragnehmer ist aber ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen.

e. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

f. Soweit der Auftraggeber selbst im Auftrag eines Dritten Unternehmers handelt, hat der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss anzuzeigen und zu versichern, entsprechend vom Dritten Unternehmer bevollmächtigt zu sein.

Ziffer 3 Leistungsumfang

a. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Kreativleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag sowie bei Buchung eines Website-Tarifs aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, die unter https://webstorm-media.de/homepage-erstellen-lassen einsehbar ist.

b. Der Auftragnehmer erbringt die Kreativleistungen entsprechend der mit dem Auftraggeber abgesprochenen Vorgaben (Briefing) und unter Nutzung der vom Auftraggeber bereitgestellten Bausteine („Bausteine“), wie beispielsweise Vorarbeiten, Dokumente, Logo, Bilder, Texte oder Materialien. Soweit der Auftraggeber solche Bausteine zur Verfügung stellt, garantiert und sichert er mit deren Bereitstellung zu – ohne dass der Auftragnehmer dies zu überprüfen hat, dass an den Bausteinen oder Teilen davon bestehende Marken-, Namens-, Design-, Urheber- und andere Schutzrechte dem Auftraggeber zustehen bzw. dieser, die für die Nutzung der Bausteine im Rahmen der Erstellung der Kreativleistung und anschließenden Nutzung der erstellten Kreativleistung erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte hat und dass hinsichtlich der erforderlichen Nutzungsrechte und sonstigen Rechte weder Vereinbarungen, noch einseitige Ansprüche oder Forderungen Dritter oder sonstige Umstände bestehen, welche die Verfügungsbefugnis über diese Nutzungsrechte und Rechte einschränken. Der
Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen (nebst angemessener Rechtsverteidigungskosten) frei, die Dritte gegen den Auftragnehmer wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten durch die vertragsgemäße Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Bausteine geltend machen.

c. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das einfache Recht ein, die für die Erstellung der Kreativleistung vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bausteine zu diesem Zweck im erforderlichen Umfang zu nutzen und die Bausteine zu bearbeiten und umzugestalten („Bausteine Nutzungsrecht“). Das Recht zur Bearbeitung oder Umgestaltung enthält die Befugnis, die Bausteine umfassend zu ändern, zu bearbeiten und/oder umzugestalten, zu kürzen oder zu verlängern oder mit anderen Werken zu kombinieren und in unveränderter oder geänderter Form zu nutzen und in ihrer veränderten und unveränderten Form zu archivieren und in ihrer veränderten Form als Arbeitsproben für Kundenmappen, Webseiten und Präsentationen zu veröffentlichen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das eingeräumte Baustein Nutzungsrecht ganz oder teilweise sowie beschränkt oder unbeschränkt auf zur Erbringung der Leistung eingesetzte Subunternehmer zu übertragen oder ihnen Unterlizenzen zu erteilen und ihnen die Weiterübertragung bzw. Unterlizenzierung der Rechte zu gestatten, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Auftraggebers bedarf.

d. Termine und Lieferfristen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart sind. Verbindlich vereinbarte Lieferfristen beginnen frühestens zu laufen, wenn der Auftraggeber die für die Leistungserbringung erforderlichen und von ihm bereitzustellenden Unterlagen und Informationen an den Auftragnehmer übermittelt hat. Kommt der Auftraggeber bei Vereinbarung verbindlicher Lieferfristen seinen Mitwirkungs-, Abnahme- oder Beistellpflichten nicht nach, werden verbindliche Termine und Lieferfristen für Leistungen, die von der Mitwirkungs-/Beistellpflicht abhängen, entsprechend verschoben bzw. verlängert.

e. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er zuvor dem Auftragnehmer eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Auftragnehmer.

f. Außergewöhnliche, unabwendbare oder unvorhergesehene Ereignisse – insbesondere Krieg, kriegsähnliche Zustände, Mobilmachung, Ein- und Ausfuhrverbote und Blockaden, Transport-behinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Rohstoffen, Streiks, Aussperrungen und sonstige Arbeitskämpfe, auch wenn sie bei Drittunternehmen eintreten und sonstige Verzögerungen bei Dritten vom Auftragnehmer – entbindet den Auftragnehmer jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

g. Der Auftragnehmer ist zur Abnahme des erstellten Entwurfs der beauftragten Werbemittel, Design- oder Kommunikationslösungen, der durch den Auftragnehmer mittels eines digitalen Wasserzeichens geschützt werden kann, verpflichtet, soweit die abzunehmende Kreativleistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Erklärt der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung eines im Wesentlichen vertragsgemäßen Entwurfs, ob er diesen abnimmt oder die Abnahme verweigert bzw. noch Änderungen wünscht, gilt die Abnahme als erteilt. Dies gilt auch dann, wenn ihm vertraglich noch Änderungs- und Korrekturrunden zustehen würden.

h. Der Auftraggeber übernimmt mit Abnahme der Entwürfe die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der erstellten Werbemittel, Design- oder Kommunikationslösungen, insbesondere deren wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit, soweit der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich die Verantwortung für bestimmte Elemente übernommen hat. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer im Rahmen der vorstehenden Verantwortung von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen dem Auftragnehmer durch eine Anspruchsstellung entstehenden Kosten frei. Eine Haftung für die in den Werbemitteln, Design- oder Kommunikationslösungen enthaltenen Sachaussagen über die Produkte und Leistungen des Auftraggebers trifft den Auftragnehmer in keinem Fall. Dem Auftragnehmer obliegt insofern auch keine Prüfpflicht.

i. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Schaltung oder Auslieferung von Werbemitteln jederzeit abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass diese Werbemittel oder die Zielseiten, auf die die jeweiligen Werbemittel verweisen, rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen könnten (s. auch Ziffer 4.b) oder die Schaltung oder Auslieferung den Interessen der Vermarkter/Publisher (insbesondere von diesen vorgegebenen Werberichtlinien) oder den Interessen des Auftragnehmers selbst nicht entspricht. Dies gilt auch dann, wenn die betreffenden Werbemittel bereits geschaltet worden sind. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Nichtschaltung der Werbemittel unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen.

j. Bei Google Ads-Werbemaßnahmen schuldet der Auftragnehmer je nach vereinbartem Umfang neben der Verwaltung des vereinbarten Google Ads Tagesbudgets, die Erstellung eines Google Ads-Kontos und bzw. falls bereits ein Google Ads Konto besteht nur die laufende Änderung/Anpassung des erstellten bzw. bestehenden Kontos mit dem Ziel der Optimierung (d.h. einer Verbesserung der Key Performance-Werte wie z.B. Anzeigenrang, Klickrate). Der Auftragnehmer gibt jedoch keine Gewähr für eine tatsächliche Optimierung, da der Erfolg der ergriffenen Optimierungsmaßnahmen von einer Vielzahl sich stetig ändernder Faktoren (z.B. Google Algorithmus, Maßnahmen von Wettbewerbern etc.) abhängt. Nach Ende der Vertragslaufzeit wird, soweit das GoogleAds Konto von Auftragnehmer erstellt wurde, das Konto geschlossen. Ein bereits bestehendes Konto des Auftraggebers wird wieder auf den Ausgangszustand vor Auftragsbeginn zurückgestellt und das alleinige Zugriffsrecht an den Auftraggeber zurückgegeben.

k. Bei Suchmaschinenoptimierung schuldet der Auftragnehmer die Bearbeitung bzw. Erstellung der Webseite des Auftraggebers mit dem Ziel, dass diese Erstellung/Änderungen dazu führen, dass die Webseite in der Suchmaschine Google zu hohen Positionen in der Ergebnisliste bei bestimmten Suchbegriffen führt („Optimierungsmaßnahmen“). Die Parteien stimmen dafür zu Anfang des Vertrags die angestrebten Ziele (definierten Suchbegriffe/Suchbegriffskombinationen) ab und der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber die am besten geeigneten und geplanten Optimierungsmaßnahmen (“Maßnahmen”) im Rahmen eines persönlichen Angebots mit. Die Maßnahmen können sich jedoch aus verschiedenen Gründen (z.B. Änderung des Google Algorithmus, Änderung des Wettbewerbsumfelds des Auftraggebers, Umplanung nach Absprache etc.) jederzeit ändern. Ob und in welcher Art und Weise Änderungen der vorgesehenen Maßnahmen vorgenommen werden, steht dabei im alleinigen Ermessen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, sämtliche in der Leistungsbeschreibung bzw. im persönlichen Angebot aufgeführten Leistungen/Maßnahmen vorzunehmen. Je nach vereinbartem Budget und Änderung der Umstände kann sich die prognostizierte Dauer für zunächst geplante Maßnahmen, deren Bedeutung und somit deren Reihenfolge ändern und ggfs. zunächst geplante Maßnahmen im Rahmen des avisierten Zeitrahmens/Budget ggfs. auch ganz entfallen. Auftragnehmer wird dabei im besten Wissen und Gewissen zum Wohle des Auftraggebers nach dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik entsprechend der aktuellen Umstände seine Aufgabe ausführen. Der Auftragnehmer kann jedoch aus den oben aufgeführten Gründen keine Gewähr dafür übernehmen, dass die veranlassten Maßnahmen zu einer (dauerhaften) Aufnahme bzw. Verbesserung der Webseite des Auftraggebers in den Google-Suchlisten führen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die an der Webseite geplanten Textänderungen vorab schriftlich mitteilen. Soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Wochen widerspricht, gelten diese als freigegeben. Eine spätere Rücknahme der Änderung bleibt möglich.

l. Bei der Erstellung, Pflege und Hosting von Onlineauftritten schuldet der Auftragnehmer je nach Vereinbarung die Erstellung von Webseiten und/oder Social Media Auftritten im vereinbarten Umfang entsprechend des Briefings und der Beistellung von Materialien durch den Auftragnehmer und deren technische Pflege ggfs. Vornahme von Änderungen während der vereinbarten Laufzeit. Ebenfalls erbringt der Auftragnehmer je nach Vereinbarung Hostingleistungen, Erstellung einer Wunschdomain (soweit Wunsch (budget-)technisch möglich) und/oder Umzug einer Domain. Soweit im Vertrag “Miete” einer Webseite vereinbart ist, erstellt, pflegt und hostet der Auftragnehmer die Webseite entsprechend der vertraglichen Vereinbarung. Der Auftraggeber erhält jedoch kein Nutzungs- und Zugriffsrecht auf die Webseite. Inhaber der Domain ist der Auftragnehmer. Dieser ist berechtigt, nach Vertragsende die Webseite abzuschalten. Eine Übergabe der Webseite/Domain an den Auftraggeber nach Vertragsende ist nicht Bestandteil des Mietvertrags. Soweit “Kauf” der Webseite vereinbart ist, hat der Auftraggeber erst mit Beendigung des Vertrags über ggfs. vereinbarter Service-/und Hostingleistungen durch den Auftragnehmer und vollständiger Bezahlung der für die Erstellung der Webseite vereinbarten Vergütung einen Anspruch auf Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechts an und des alleinigen Zugriffsrechts auf die Webseite. Der Auftraggeber kann in diesem Fall einen Export der Seite anfordern oder das Hosting und die Content-Pflege weiter zum vertraglich vereinbarten Entgelt über den Auftragnehmer fortlaufen lassen.

m. Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, sich bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Dritter zu bedienen bzw. Produkte Dritter hierfür zu nutzen.

Ziffer 4 Pflichten des Auftraggebers

a. Abhängig von der beauftragten Serviceleistung ist der Auftraggeber verpflichtet, verschiedene Mitwirkungs- /Beistellpflichten zu erbringen, wie:
• Benutzerkonten, Profile in sozialen Medien und sein Content Management System bei Auftragnehmer einzurichten und hierbei Angaben zu seinem Unternehmen und dessen Standorten zu machen,
• für die Erstellung von Werbemitteln und/oder Einrichtung/Optimierung von Websites und/oder Social Media Accounts durch den Auftragnehmer – sofern beauftragt – Fotos und/oder Logos etc. an den Auftragnehmer zu übermitteln,
• dem Auftragnehmer Zugang und ggfs. das Recht zur (alleinigen) Bearbeitung/Verwaltung von/zu bereits bestehenden Websites, Social Media Accounts, und/oder Google Ads Account zu gewähren,
• dem Auftragnehmer Zugang zu CMS-Systemen, Google My Business, Google Analytics, zum Webhosting, FTP Zugang etc. zu gewähren,
• Prüfung/Korrektur/Freigabe vom Auftraggeber erstellter Werbemaßnahmen/Kreativleistungen wie Webseiten/Social Media Accounts, Werbemittel, Wortbeiträge (s. auch Ziffer 4.d und 4.e)
(zusammen „Mitwirkungs-/Beistellpflichten“). Bezüglich der von ihm zu erbringenden Mitwirkungs- /Beistellpflichten erhält der Auftraggeber nach Vertragsschluss vom Auftragnehmer telefonisch oder per E- Mail eine entsprechende Anleitung und Erklärung von seinem zuständigen Kundenbetreuer sowie bei vom Auftraggeber beizustellenden Materialien/Werbemitteln die erforderlichen technischen Vorgaben sowie die Information, wohin diese in welcher angemessenen Frist anzuliefern sind bzw. in welcher Frist die Mitwirkungshandlungen zu erfüllen sind.

b. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Angaben wahrheitsgemäß vorzunehmen und diese selbständig und sorgfältig auf Fehler zu überprüfen. Der Auftragnehmer ist nicht zur Überprüfung der Angaben verpflichtet, wird dem Auftraggeber jedoch auf dem Auftragnehmer auffallende Widersprüche hinweisen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen bzw. trägt dafür Sorge, dass das von ihm für Online-Werbemaßnahmen bereitgestellte Werbemittel keine rechtswidrigen Inhalte enthalten bzw. auf diese verlinken, insbesondere keine Inhalte, die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, Betäubungsmittelgesetzes, Arzneimittelgesetzes, Waffengesetzes oder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen, enthalten/verlinken. Weiterhin ist der Auftraggeber von Verzeichniseinträgen/Listingmaßnahmen im gleichen Maße verpflichtet die Bewertungen/Kommentare Dritter, auf seinen Online-Präsenzen (insbesondere seiner Social Media Accounts (Facebook-Seite etc.), in seinen Verzeichnis-Einträgen (soweit hier eine entsprechende Kontakt-/Bewertungsfunktion besteht), seinem Google MyBusiness Profil, seiner Webseite) auf deren Rechtmäßigkeit sowie Konformität mit den jeweiligen Nutzungsbedingungen/Richtlinien des Betreibers des jeweiligen Portals/Verzeichnisses zu überprüfen und soweit erforderlich diese (je nach den gegebenen Möglichkeiten) zu löschen bzw. dem Betreiber zu melden. Der Auftragnehmer wiederum ist nicht zur Überprüfung der Kommentare/Bewertungen Dritter verpflichtet, wird den Auftraggeber jedoch auf ihm auffallende Kommentare/Bewertungen hinweisen.

c. Der Auftraggeber verwendet und übermittelt an den Auftragnehmer ausschließlich eigene Inhalte oder solche, an denen er die erforderlichen Rechte für die Nutzung im jeweiligen Produkt erworben hat und die keine Rechte Dritter verletzen und überträgt dem Auftragnehmer die einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an diesen Inhalten einschließlich des Rechts zur Unterlizenzierung, im erforderlichen Umfang, der zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses notwendig ist. Das dem Auftragnehmer eingeräumte Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere die Vervielfältigung, die Bearbeitung, die öffentliche Wiedergabe, die öffentliche Zugänglichmachung und Sendung der Inhalte.

d. Wenn der Auftraggeber für die Erstellung von Werbemitteln und/oder Einrichtung/Optimierung von Websites und/oder Social Media Accounts oder Erbringung anderer Kreativleistungen oder für die Übermittlung von Unternehmensdaten an Verzeichnisse durch den Auftragnehmer diesem Fotos/Logos/Bilder/Texte/Unternehmensdaten und Informationen oder ähnliche Materialien (im Folgenden „Inhalte“) beizustellen hat, versichert er mit deren Bereitstellung – ohne dass der Auftragnehmer dies zu überprüfen hat –, dass die Reproduktions-, Marken-, Namens-, Bearbeitungs- und andere Schutzrechte an diesen Unterlagen dem Auftraggeber im für die Erbringung der vereinbarten Leistung durch den Auftragnehmer bzw. von diesem beauftragte Dritte bzw. bei Listingmaßnahmen/Verzeichniseinträgen die Leistungen der Verzeichnisbetreiber zustehen sowie soweit personenbezogene Daten bereitgestellt werden, deren auftragsgemäße Nutzung und Verarbeitung durch den Auftragnehmer bzw. von diesem beauftragte Dritte bzw. Verzeichnisbetreiber nicht gegen die jeweils einschlägigen Datenschutzvorschriften verstößt . Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer und ggfs. von diesem für die Erbringung der vereinbarten Leistung gemäß Ziffer 3.k beauftragte Dritte sowie bei Listingmaßnahmen/Verzeichniseinträgen die Verzeichnisbetreiber von allen Ansprüchen (nebst angemessener Rechtsverteidigungskosten) frei, die Dritte gegen diese wegen Vertrags- oder Gesetzesverletzungen des Auftraggebers, fehlerhafter Angaben, verspäteter/unterlassener Meldung/Löschung rechtswidriger bzw. gegen die Nutzungsbedingungen/Richtlinien von Portalen/Verzeichnissen verstoßender Kommentare/Bewertungen Dritter sowie der Verletzung Rechte Dritter, insbesondere der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten durch die vertragsgemäße Verwendung der vom Auftraggeber beigestellter Unterlagen, Informationen oder anderer Materialien geltend machen.

e. Der Auftraggeber ist zur Prüfung und Freigabe des erstellten Entwurfs der beauftragten Kreativleistung (Werbemittel, Webseiten/Social Media Accounts, Textbeiträge etc.) verpflichtet, soweit dieser im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Stehen dem Auftraggeber gemäß der vertraglichen Vereinbarung bei Abnahme noch Änderungs- und Korrekturrunden zu, kann er statt der Abnahme auch noch Änderungs-/Korrekturwünsche nennen. Erklärt der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung eines im Wesentlichen vertragsgemäßen Entwurfs, ob er diesen abnimmt oder die Abnahme verweigert bzw. dass er noch von seinem ggfs. vertraglich vereinbarten Recht auf Änderung/Korrektur Gebrauch macht, gilt die Abnahme als erteilt. Soweit der Auftraggeber für die Durchführung von Online Werbemaßnahmen bzw. Google Ads Maßnahmen verpflichtet ist, eine Zielseite (Webseite oder Social Media Accounts) zu nennen, auf welche das Werbemittel verweist und dieser Pflicht nicht fristgemäß nachkommt, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl eine ihm bekannte Webseite oder den Social Media Account des Auftraggebers als Zielseite zu verwenden. Der Auftragnehmer hat auch in diesem Fall diese Seiten nicht inhaltlich zu prüfen, der Auftraggeber haftet für deren Rechtmäßigkeit gemäß Ziffer 4.b.

f. Der Auftraggeber übernimmt mit Freigabe der von dem Auftragnehmer für ihn erstellten Werbemittel und/oder Websites, Unternehmensclips, Social Media Auftritte und anderer Kreativleistungen die Verantwortung für deren inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit, insbesondere deren wettbewerbs- und urheberrechtliche Unbedenklichkeit, soweit der Auftragnehmer nicht schriftlich die Verantwortung für bestimmte Elemente der Kreativleistung übernommen hat. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden Kosten frei. Eine Haftung für die in einer Imagewerbung enthaltenen Sachaussagen über die Produkte und Leistungen des Auftraggebers trifft den Auftragnehmer in keinem Fall. Dem Auftragnehmer obliegt insofern keine Prüfpflicht. Der Auftragnehmer wird jedoch auf Risiken hinweisen, die dem Auftragnehmer bei der Vorbereitung und Erstellung der Kreativleistung bekannt werden.

g. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer, soweit dies Teil der beauftragten Leistung ist (z.B. zum Zwecke der Übermittlung und Veröffentlichung der Unternehmensdaten und ggfs. Unternehmensclips gegenüber Verzeichnissen, Einrichten eines bzw. Optimierung eines bestehenden Google Ads Kontos oder Social Media Auftritts), im Namen des Auftraggebers aufzutreten. Soweit bestimmte Verzeichnisse/soziale Netzwerke/Google Ads nach Übermittlung der Unternehmensdaten oder Einrichtung eines Kontos/Profils eine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers (z.B. Aktivierungs-link, Eintragung eines Codes in Webverzeichnis etc.) verlangen, um den Eintrag/das Konto/das Profil oder Teile davon final freizuschalten, ist dies allein die Pflicht des Auftraggebers.

h. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche Zugangsdaten, die er von dem Auftragnehmer erhält, gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Die Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist, um einen Missbrauch des Zuganges durch Dritte zu verhindern. Erhaltene Passwörter sind umgehend zu ändern.

i. Der Auftraggeber erteilt mit Abschluss des jeweiligen Vertrags dem Auftragnehmer und ggfs. vom Auftragnehmer bei der Erbringung der vereinbarten Leistung eingesetzten Dritten das nicht-exklusive, zeitlich und örtlich unbegrenzte, unwiderrufliche, unentgeltliche, unbegrenzte, unterlizenzierbare Recht die vom Auftraggeber für die Erbringung der Leistung beigestellten Inhalte insoweit zu nutzen, weiter-zugeben und zu veröffentlichen, wie dies für die Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich ist sowie bei Listingmaßnahmen/Verzeichniseinträgen das Recht, dem jeweiligen Verzeichnisbetreiber, soweit die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Verzeichnis dies vorsehen, ein nicht-exklusives, zeitlich und örtlich unbegrenztes, unwiderrufliches, unentgeltliches, unbegrenztes, unterlizenzierbares Recht zu erteilen, die übermittelten Unternehmensdaten und Informationen zu nutzen, insbesondere zu veröffentlichen und weiterzugeben.

Ziffer 5 Laufzeit, Vertragsende

a. Der vertragliche Leistungszeitraum beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Termin („Geplanter Starttermin“, bei Webseiten “Voraussichtliches Erstellungsdatum”) und endet mit Ablauf der im Vertrag vereinbarten Laufzeit bzw. des festgelegten Enddatums. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung noch nicht beginnen kann, da der Auftraggeber seinen Mitwirkungs- /Beistellpflichten noch nicht bzw. verspätet oder qualitativ ungenügend nachgekommen ist. Der Auftragnehmer ist für den Zeitraum der hieraus resultierenden Verspätung von seiner Leistungspflicht befreit. Die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung des Entgelts bleibt in diesem Fall jedoch bestehen. Beginnt die tatsächliche Durchführung der Leistung erst nach dem vereinbarten Starttermin, ohne dass dies der Auftraggeber zu vertreten hat, beginnt der vertragliche Werbezeitraum erst mit dem tatsächlichen Beginn und erstreckt sich auf die vereinbarte Laufzeit. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall dem Auftraggeber den tatsächlichen Beginn des Vertrags und dessen Laufzeit noch einmal schriftlich mitteilen.

b. Bei Verträgen über die Erbringung von Serviceleistungen für einen nach Monaten/Jahren vereinbarten Zeitraum verlängern sich Verträge, deren Grundlaufzeit zum Ende eines Monats endet, jeweils um den gleichen Zeitraum der Grundlaufzeit, bei einer Grundlaufzeit von mehr als einem Jahr lediglich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht mit der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Text- oder Schriftform gekündigt wurde. Bei Verträgen deren Grundlaufzeit nicht zum Ende eines Monats endet, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Grundlaufzeit zunächst bis zum Ende des Kalendermonats, in dem diese endet (Beendigungsmonat), soweit der Vertrag nicht mit der im Vertrag vereinbarten Frist gekündigt wurde. Nach Ablauf des Beendigungsmonats verlängern sich auch diese Verträge jeweils entsprechend Satz 1, wenn diese nicht mit der vertraglich vereinbarten Frist gekündigt worden sind. Soweit im jeweiligen Vertrag keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit.

c. In Tarifen der Website Basic-, Business- und Business-Pro reduziert sich bei einer automatischen Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr der monatliche Grundpreis um jeweils 20,00€. Die Leistungen erstrecken sich fortan ausschließlich auf das Hosting und die Content-Pflege.

Ziffer 6 Nutzungsrecht an Kreativleistungen

a. Wenn Auftragnehmer für den Auftraggeber Werbemittel, Unternehmensclips, Webseiten, Social Media Accounts erstellt, sind die vom Auftragnehmer entwickelte Werbeidee und computergrafische Umsetzungen (zusammen „Kreativleistung“) geschützte Werke nach dem Urheberrechtsgesetz. Soweit dies nicht im Auftrag oder der Leistungsbeschreibung explizit abweichend vereinbart ist, erhält der Auftraggeber nur das einfache, nicht übertragbare Recht, die Kreativleistung als Ganzes im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks während der Vertragsdauer zu nutzen. Bei „Kauf“ und Miete von Webseiten gilt hiervon abweichend Ziffer 3.j.

b. Beabsichtigt der Auftraggeber, die Kreativleistung darüber hinaus zu nutzen oder einzelne Elemente der Kreativleistung separat zu nutzen, so ist hierfür eine gesonderte Nutzungsvereinbarung mit dem Auftragnehmer bzw. bei einzelnen Elementen ggfs. mit dem Urheber/Nutzungsrechtsinhaber des Elements zu schließen. Nutzt der Auftraggeber die Kreativleistung oder dem Auftragnehmer als Urheber zurechenbarer Teile hiervon ohne entsprechende Nutzungsvereinbarung bzw. über den vereinbarten Nutzungsrahmen hinaus, steht dem Auftragnehmer hierfür eine Vergütung entsprechend des aktuellen Auftragnehmer Vergütungsverzeichnisses bzw., falls die Art der Nutzung nicht geregelt ist, eine Vergütung in der marktüblichen Höhe zu.

c. Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars das Recht zur Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ihm werden die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte übertragen. Das Nutzungsrecht ruht bei Zahlungs-verzug des Auftraggebers.

d. Der Auftragnehmer übernimmt die erstellte Kreativleistung in sein Portfolio und erhält das nicht-exklusive, zeitlich und örtlich unbegrenzte, unwiderrufliche, unentgeltliche, unbegrenzte, unterlizenzierbare Recht, die Inhalte zu nutzen.

Ziffer 7 Preise

a. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Verlängert sich der Vertrag nach Ziffer 5.b, so gelten ab Beginn der Verlängerung die zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Preise von Auftragnehmer. Haben sich die Listenpreise im Vergleich zum vorhergehenden Vertragszeitraum um mehr als 10 % erhöht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist für die Zukunft zu kündigen, sofern sich der Auftragnehmer nicht zu einer Weiterführung des Vertrags zu den unveränderten Listenpreisen bereit erklärt. Die Kündigung hat in Text- oder Schriftform zu erfolgen und muss dem Auftragnehmer binnen 6 Wochen nach Bekanntgabe der Preisänderung gegenüber dem Auftraggeber zugehen.

b. Bei der Erstellung von Kreativleistungen werden Mehrleistungen gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang, insbesondere aufgrund nachträglicher Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers, nach den vereinbarten Vergütungssätzen, ersatzweise nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preise berechnet.

c. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

d. Aufrechnungen sind nur mit Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis sowie unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.

Ziffer 8 Zahlungsbedingungen

a. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden einmalige Kosten (z.B. Erstellungs- und Einrichtungskosten) direkt nach Vertragsschluss in Rechnung gestellt und sind mit Rechnungsstellung fällig. Die Abrechnung laufender Beträge erfolgt soweit nicht abweichend vereinbart monatlich im Voraus. Diese Rechnungs-beträge sind jeweils am 1. Tag des jeweiligen Monats/Leistungszeitraums ohne Abzug zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeinganges beim Auftragnehmer entscheidend. Soweit nichts anderes vereinbart ist erfolgt die Zuleitung der Rechnungen an den Auftraggeber elektronisch.

b. Mit Vertragsabschluss ist grundsätzlich eine Teilzahlung in Höhe von 30% des Gesamtvolumens fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer.

c. Rechnungen des Auftragnehmers sind – wenn nicht anders vereinbart – innerhalb von vierzehn Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

d. Bei Zahlungen per Lastschrift zieht der Auftragnehmer den jeweiligen Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Tagen (Bankarbeitstagen) nach Rechnungslegung ein. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer hierzu ein gültiges SEPA-Firmen-Lastschriftmandat zu erteilen. Der Auftragnehmer behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und im Falle einer negativen Bonitätsrückmeldung oder im Falle einer Rücklastschrift diese Zahlungsart oder den Dienst für den Auftraggeber für die Zukunft zu sperren und die Überweisung der Rechnungsbeträge durch den Auftraggeber zu verlangen. Kann ein Einzug per Lastschrift aus vom Auftraggeber/Kontoinhaber zu vertretenden Gründen, wie z.B. fehlerhafter Angaben, Widerruf oder nicht vorhandener Deckung nicht ausgeführt werden oder nimmt der Auftraggeber/ Kontoinhaber rechtsgrundlos eine Rückbuchung berechtigt eingezogener Beträge vor, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die anfallenden Kosten, insbesondere Bankgebühren zu erstatten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Änderung der im Rahmen des SEPA-Firmen-Lastschriftmandats angegebenen Kontodaten unverzüglich mitzuteilen und bei einem Kontowechsel ein neues SEPA-Firmen-Lastschriftmandat zu erteilen.

e. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch vor und während der Laufzeit des Vertrags die (weitere) Durchführung des Vertrags ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Entgelts und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Soweit die Durchführung des Vertrags aus diesem Grund pausiert wird, hat der Auftragnehmer für den Pausierungszeitraum keinen Anspruch auf das hierfür vereinbarte Entgelt, sondern stattdessen einen Anspruch auf Entschädigung bezüglich der aufgrund der Pausierung nicht erbrachten Leistungen. Bezüglich der Höhe dieses Entschädigungsanspruchs gelten Ziffer 9.f Satz 2 bis 4 entsprechend.

f. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber gelieferten Daten und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. Gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer beruht, nicht geltend machen.

g. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Websites/webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt.

Ziffer 9 Vertragsstörungen / Haftung / Gewährleistung

a. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Pflichtverletzung des Auftragnehmers bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

b. Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

c. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

d. Der Auftragnehmer bemüht sich, die durchgehende Erreichbarkeit der Auftragnehmer-Systeme sicher zu stellen, kann aber vorübergehende Ausfälle nicht ausschließen. Im Voraus angekündigte Wartungsarbeiten sind ebenfalls möglich. Beide Fälle begründen keine Haftung des Auftragnehmers. Die Haftung des Auftragnehmers für eine Nichterreichbarkeit der Auftragnehmer-Systeme bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

e. Die sich aus Ziffern 9.a bis 9.d ergebenden Haftungsregelungen sowie alle weiteren vertraglich vereinbarten oder sich aus gesetzlichen Regelungen ergebenden Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, bestehen soweit nicht gesetzlich zwingend anders geregelt, ausschließlich gegenüber dem Auftragnehmer. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer sich bei der Durchführung der jeweiligen Leistung Produkten oder Dienstleistungen Dritter bedient. Der jeweilige Dritte gibt keinerlei Gewähr oder Garantie gegenüber dem Auftraggeber ab.

f. Endet der Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen (z.B. Kündigung des Auftragnehmers wegen Zahlungsverzug des Auftraggebers, Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber) oder kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, hat der Auftragnehmer neben dem Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen einen Anspruch auf eine Entschädigung bezüglich der aufgrund der vorzeitigen Beendigung noch nicht erbrachten Leistungen des Auftragnehmers. Diese beträgt 50% der auf die Restlaufzeit entfallenden Entgelte. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass aufgrund von geringeren Aufwendungen des Auftragnehmers der Zahlungsanspruch geringer ist. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Ansprüche bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

g. Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung steht dem Auftragnehmer das Recht zu, die Ratenzahlungsvereinbarung fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber mit wenigstens 2 Raten überfällig ist und der Auftragnehmer den Auftraggeber unter Setzung einer angemessenen Frist über die bevorstehende Kündigung informiert hat. In diesem Fall wird der dem Vertrag zu Grunde liegende Rechnungsbetrag nach Abzug der schon geleisteten Raten sofort fällig.

h. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme, in sonstigen Fällen, wie gesetzlich geregelt. Sie beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, unbeschadet der gesetzlichen kaufmännischen Rügeobliegenheiten, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen worden ist.

i. Entsprechen die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen oder gelieferten Waren nicht den vertraglichen Vereinbarungen, so hat der Auftraggeber dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware oder Leistung, schriftlich unter Angabe der gerügten Mängel in nachvollziehbarer Form mitzuteilen. Die Vorschrift des § 377 HGB bleibt hierdurch unberührt. Mängel und sonstige Abweichungen, die der Auftraggeber nicht fristgerecht anzeigt, gelten als genehmigt.

j. Der Auftragnehmer ist bei mangelhafter Lieferung oder Leistung nach seiner Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Austausch der mangelhaften Leistung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nach drei Versuchen als fehlgeschlagen. Bei der Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber den Auftragnehmer im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.

k. Der Auftragnehmer kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Auftraggeber seine Zahlungspflicht ihm gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht.

l. Der Anspruch des Auftraggebers auf Mängelbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht reproduzierbar ist beziehungsweise anhand von handschriftlicher oder maschinell festgehaltenen Ausgaben aufgezeigt werden kann.

m. Schadenersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre und der Auftragnehmer den Auftraggeber in die Datensicherung eingewiesen hat.

Ziffer 10 Geheimhaltung

a. Die dem jeweils anderen Vertragspartner übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder den Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragspartner, Vertraulichkeit über den Inhalt des Vertrages und die bei dessen Abwicklung gewonnenen Kenntnisse zu wahren.

b. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Wenn ein Vertragspartner dies verlangt, sind die von ihm übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Dokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an ihn herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an den Unterlagen geltend machen kann. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen ein Vertragspartner auf den anderen Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig.

c. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle für den Auftraggeber erstellten Produkte auf der Webseite unter https://webstorm-media.de/ aufzuführen und gegebenenfalls entsprechende Seiten mit Screenshots zu verlinken (Auflistung von Referenzen).

Ziffer 11 Verschiedenes

a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag oder um seine Wirksamkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, Bad Segeberg.

b. Die Abwicklung der Buchung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt in der Regel per E-Mail, zum Teil automatisiert. Der Auftraggeber hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm bei Auftragnehmer hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

c. Durch den Abschluss und die Durchführung der Verträge über die Erbringung von Serviceleistungen zur Verbesserung der Onlinepräsenz von Unternehmern stimmt der Auftraggeber der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner persönlichen Daten zu. Art und Umfang ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung (einzusehen unter https://webstorm-media.de/datenschutz).

d. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die neuen AGB gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber diesen neuen AGB nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang in Schriftform widerspricht. Der Zugang ist vom Auftragnehmer nachzuweisen.

e. Sollte in diesen AGB eine oder mehrere unwirksame Bestimmungen sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.